Delivered Duty Paid: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Mai 2008, 16:30 Uhr
DDP
Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt…benannter Bestimmungsort
Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren am Bestimmungsort zur Verfügung und übernimmt alle Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten sowie Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (daher wird die Klausel DDP auch als Maximalverpflichtung für den Verkäufer bezeichnet). Bei Übernahme der Einfuhrformalitäten und Einfuhrabgaben sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Verkäufer Einfuhrbewilligungen bzw. Erstattungen der Einfuhrabgaben auch als Nichtgebietsansässiger erhält. Andernfalls sollte die Klausel dahingehend abgeändert werden.