Nahverkehr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Öffentlicher Personennahverkehr ist die der allgemeinheit zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. | + | Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die der allgemeinheit zugängliche [[Beförderung]] von Personen mit Verkehrsmitteln im [[Linienverkehr]], die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder [[Regionalverkehr]] zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. |
== Güternahverkehr == | == Güternahverkehr == | ||
Beim Güternahverkehr ist das Gebiet um die Firmenniederlassung das Nahverkehrsgebiet. Je nach Standortdichte kann sich das Nahverkehrsgebiet durchaus auf einen Radius von 200 km erstrecken. Können mehrere Fahrzeuge zur Bedienung eingesetzt werden wird das gesamte Gebiet unterteilt. | Beim Güternahverkehr ist das Gebiet um die Firmenniederlassung das Nahverkehrsgebiet. Je nach Standortdichte kann sich das Nahverkehrsgebiet durchaus auf einen Radius von 200 km erstrecken. Können mehrere Fahrzeuge zur Bedienung eingesetzt werden wird das gesamte Gebiet unterteilt. |
Version vom 24. Juni 2008, 03:26 Uhr
Beim Nahverkehr muss zwischen dem Personen- und Güternahverkehr unterschieden werden.
öffentlicher Personennahverkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die der allgemeinheit zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
Güternahverkehr
Beim Güternahverkehr ist das Gebiet um die Firmenniederlassung das Nahverkehrsgebiet. Je nach Standortdichte kann sich das Nahverkehrsgebiet durchaus auf einen Radius von 200 km erstrecken. Können mehrere Fahrzeuge zur Bedienung eingesetzt werden wird das gesamte Gebiet unterteilt.