Gangbreite: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Als '''Gangbreite''' wird die Breite von [[Verkehrsweg]]en innerhalb eines [[Lager]]s bezeichnet. Je nach Art der eingesetzten [[Flurförderzeug]]e ergeben sich unterschiedliche Mindestmaße die erforderlich sind. In der [[BGR 234]] wird die Mindestbreite von Verkehrswegen mit 125 cm angegeben. Die Breite von Nebengängen wird mit 75 cm angegeben. Diese Werte gelten nur für Regale die nur von Be- oder Entladen werden. | + | Als '''Gangbreite''' wird die Breite von [[Verkehrsweg]]en innerhalb eines [[Lager]]s bezeichnet. Je nach Art der eingesetzten [[Flurförderzeug]]e ergeben sich unterschiedliche Mindestmaße die erforderlich sind. In der [[BGR 234]] wird die Mindestbreite von Verkehrswegen mit 125 cm angegeben. Die Breite von Nebengängen wird mit 75 cm angegeben. Diese Werte gelten nur für Regale die nur von Hand Be- oder Entladen werden. |
Version vom 26. Juni 2008, 16:15 Uhr
Als Gangbreite wird die Breite von Verkehrswegen innerhalb eines Lagers bezeichnet. Je nach Art der eingesetzten Flurförderzeuge ergeben sich unterschiedliche Mindestmaße die erforderlich sind. In der BGR 234 wird die Mindestbreite von Verkehrswegen mit 125 cm angegeben. Die Breite von Nebengängen wird mit 75 cm angegeben. Diese Werte gelten nur für Regale die nur von Hand Be- oder Entladen werden.