Zollkodex: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Zollkodex''' (ZK) basiert auf der [[EWG]]-Verordnung Nr. 2913/92 vom 12. Oktober 1992 und ist seit dem 1. Januar 1994 in Kraft. Mit diesem Kodex werden verschiedene nationale Vorschriften der Mitgliedsstaaten der [[EU]] ersetzt und so eine harmonisierung des Zollrechts der Gemeinschaft erreicht.
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Der '''Zollkodex''' (ZK) basiert auf der [[EWG]]-Verordnung Nr. 2913/92 vom 12. Oktober 1992 und ist seit dem 1. Januar 1994 in Kraft. Mit diesem Kodex werden verschiedene nationale Vorschriften der Mitgliedsstaaten der [[europäische Union|EU]] ersetzt und so eine harmonisierung des Zollrechts der Gemeinschaft erreicht.
  
 
Der ZK regelt die Erhebung von Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Er enthält allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen für die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen. Ergänzend ist die [[Durchführungsverordnung zum Zollkodex]] (DVO-ZK) zu beachten.
 
Der ZK regelt die Erhebung von Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Er enthält allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen für die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen. Ergänzend ist die [[Durchführungsverordnung zum Zollkodex]] (DVO-ZK) zu beachten.

Aktuelle Version vom 20. Juli 2008, 10:04 Uhr

Der Zollkodex (ZK) basiert auf der EWG-Verordnung Nr. 2913/92 vom 12. Oktober 1992 und ist seit dem 1. Januar 1994 in Kraft. Mit diesem Kodex werden verschiedene nationale Vorschriften der Mitgliedsstaaten der EU ersetzt und so eine harmonisierung des Zollrechts der Gemeinschaft erreicht.

Der ZK regelt die Erhebung von Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Er enthält allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen für die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen. Ergänzend ist die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (DVO-ZK) zu beachten.