Beförderungssichere Beladung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff '''beförderungssichere Beladung''' wird die [[Formschlüssige Ladungssicherung|form]]- und/oder [[kraftschlüssige Ladungssicherung]] verstanden. Sie obliegt nach [[Verladen und Entladen|§412 HGB]] dem [[Absender]].
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#redirect[[beförderungssichere Ladung]]
 
 
siehe auch: [[Betriebssichere Beladung|betriebssichere Beladung]]
 

Aktuelle Version vom 12. Januar 2009, 18:30 Uhr

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