2.8 Binnenschifffahrtsabgaben aus Wettbewerbssicht überprüfen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2009, 15:49 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Die Schifffahrtsabgaben auf Binnenwasserstraßen, die insgesamt zwischen 50 Mio. € und 60 Mio. € jährlich betragen, werden als öffentlich-rechtliche Abgabe auf den Staugeregelten Flüssen und Kanälen erhoben. Ziel der Erhebung der Abgaben ist es, einen Beitrag zu den laufenden Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen zu erreichen.
Aus volkswirtschaftlicher und wettbewerbsbezogener Sicht ist die derzeitige Ausgestaltung der Binnenschifffahrtsabgaben kritisch zu beurteilen, da sie nur auf den staugeregelten Flüssen und Kanälen erhoben werden, nicht aber auf den frei fließenden Binnenwasserstraßen, insbesondere nicht auf dem Rhein, wo rd. 80% der Verkehrsleistungen der Binnenschifffahrt erbracht werden.
Beschreibung der Maßnahme
Der Bund wird ein Gutachten erstellen lassen, in dem die derzeitige Ausgestaltung der Binnenschifffahrtsabgaben aus volkswirtschaftlicher und wettbewerbsbezogener Sicht analysiert und Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreitet werden.
Auswirkung
Die Binnenschifffahrtsabgaben stellen einen Kostenfaktor in der Transportkette dar. Ziel ist eine nicht wettbewerbsverzerrende Ausgestaltung der Binnenschifffahrtsabgaben.
Verantwortung
Die Verantwortung für die Prüfung der Binnenschifffahrtsabgaben liegt beim BMVBS.
EU-Relevanz
keine.
Haushaltsrelevanz
Die Maßnahme wird durch den BMVBS-Haushalt finanziert.
Umsetzungszeitraum
Das Gutachten soll 2009 vorgelegt werden.
Fussnoten
- Quelle: http://www.bmvbs.de
2.7 Vermarktung des Seehafenstandortes Deutschland intensivieren | Inhaltsverzeichnis | 2.9 Kooperationen von Hafenstandorten und –unternehmen unterstützen