Verkehrsträger: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verkehrsträger ist für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von [[Verkehrswegen]] zuständig. Stellt der Verkehrsträger die Infrastruktur nicht selbst her oder installiert sie, dann tritt er als Auftraggeber gegenüber einem ausführenden Organ auf. Er gibt auch Erhaltungs- und Reparaturaufträge in Auftrag.
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Der [[Verkehrsträger]] ist für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von [[Verkehrswegen]] zuständig. Stellt der Verkehrsträger die Infrastruktur nicht selbst her oder installiert sie, dann tritt er als Auftraggeber gegenüber einem ausführenden Organ auf. Er gibt auch Erhaltungs- und Reparaturaufträge in Auftrag.
  
 
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Version vom 14. April 2009, 21:52 Uhr

Der Verkehrsträger ist für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Verkehrswegen zuständig. Stellt der Verkehrsträger die Infrastruktur nicht selbst her oder installiert sie, dann tritt er als Auftraggeber gegenüber einem ausführenden Organ auf. Er gibt auch Erhaltungs- und Reparaturaufträge in Auftrag.

Beispiele:

  • Bundesautobahnen - Verkehrsträger ist die Bundesrepublik Deutschland
  • Schienennetz - Hier ist die Deutsche Bahn AG hauptsächlicher Verkehrsträger
  • Stromnetz - Dieses wird von verschiedenen Firmen unterhalten und ausgebaut