Palette: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Oktober 2009, 06:05 Uhr

Als Palette werden Konstruktionen aus Holz, Metall oder Kunststoff bezeichnet die es Flurförderzeugen erlauben diese zu unterfahren und anzuheben. Je nach Konstruktion wird zwischen 2- und 4-Wege-Paletten unterschieden - 2-Wege-Paletten können nur von 2 Seiten unterfahren werden während 4-Wege-Paletten an allen 4 Seiten die zum unterfahren nötigen aussparungen haben. Weitere Bezeichnungen sind zum Beispiel Kufenbrett oder Schlittenbrett.

Am bekanntesten ist in Europa wohl die sog. Europalette, daneben gibt es viele verschiedene Varianten an Einweg-Paletten und für spezielle Bedingungen zum Beispiel Hygiene-Paletten für den Einsatz in Lebensmittel- und Pharmaindustrie.

In Europa hat sich als Standardgrösse für Paletten das Grundmaß der Europalette (1200x800 Millimeter) durchgesetzt. Daneben gibt es als weitere Standardgrössen die Düsseldorfer-Palette mit einem Grundmaß von 800x600 Millimetern. Sogenannte Industriepaletten haben in der Regel eine Grundfläche von 1200x1000 Millimetern. Es sind jedoch Zahlreiche hiervon abweichende Palettengrößen im Einsatz.

Abkürzungen für verschiedene Paletten:

  • EU - Europalette - 1200x800 Millimeter
  • DD - Düsseldorfer-Palette - 800x600 Millimeter
  • IP - Industriepalette - 1200x1000 Millimeter
  • C1 - Chep-Palette - 1200x800 Millimeter
  • H1 - Hygiene-Palette - 1200x800 Millimeter

Paletten zählen zu den Ladehilfsmitteln, sie erlauben es mehrere Versandstücke zu grösseren Einheiten zusammenzupacken oder werden zum Beispiel im Einzelhandel genutzt um Waren (z.B. Getränkekisten) nicht abpacken zu müssen.