Sicherheitskennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. August 2011, 17:38 Uhr
Die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz ist in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A8 (bisherige VBG 125) "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" geregelt. In dieser Vorschrift sind die Vorgaben zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen zu finden.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen
Form der Zeichen
- Rund: Gebots- oder Verbotszeichen
- Dreieck mit Spitze oben: Warnzeichen
- Quadratisch: Rettungs- oder Brandschutzzeichen
- Rechteckig: Rettungs-, Hinweis- oder Zusatzzeichen
Bedeutung der Farben
- Rot: Verbote, Gefahren und Material oder Einrichtungen zur Brandbekämpfung
- Gelb: Warnungen
- Grün: Hilfe oder Rettung
- Blau: Gebote
Kombination von Form und Farbe
- Rund, rot: Verbotszeichen
- Viereckig, rot: Brandschutzzeichen
- Dreieckig, gelb: Warnzeichen
- Viereckig, grün: Rettungszeichen
- Rund, blau: Gebotszeichen
- Viereckig, blau: Hinweisschider
Verbotszeichen
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Rot an der Oberfläche des Zeichens muss
mindestens 35 % betragen. Der rote Querbalken darf durch ein Bildzeichen
grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Die Fläche des Zeichens
wird durch die Lichtkante begrenzt.
Warnzeichen
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Gelb an der Oberfläche des Zeichens
muss mindestens 50% betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die
Lichtkante begrenzt.
Gebotszeichen
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Blau an der Oberfläche des Zeichens
muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die
Lichtkante begrenzt.
Rettungszeichen
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Grün an der Oberfläche des Zeichens
muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die
Lichtkante begrenzt.
Brandschutzzeichen
Gestaltung wie Rettungszeichen allerdings mit roter Grundfläche
Hinweiszeichen
Gestaltung wie Rettungszeichen allerdings mit blauer Grundfläche und weißer Schrift
Zusatzzeichen
Kombinationszeichen
Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen können auch mit einem Zusatzzeichen zusammen auf einem Träger als Kombinationszeichen ausgeführt werden.
Bei Kombinationszeichen können die Lichtkante des Sicherheitszeichens sowie die Lichtkante und der Rand des Zusatzzeichens entfallen.
Streifen zur Kennzeichnung dauerhafter Gefahrenstellen
Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1 : 1
bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den
Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe
„Gelb“ mindestens 50 % der Gesamtfläche beträgt. Die
Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rotweiße
Streifen sind sinngemäß auszuführen.
An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen.