Sicherheitskennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. August 2011, 17:38 Uhr

Die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz ist in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A8 (bisherige VBG 125) "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" geregelt. In dieser Vorschrift sind die Vorgaben zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen zu finden.

Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen

Form der Zeichen

  • Rund: Gebots- oder Verbotszeichen
  • Dreieck mit Spitze oben: Warnzeichen
  • Quadratisch: Rettungs- oder Brandschutzzeichen
  • Rechteckig: Rettungs-, Hinweis- oder Zusatzzeichen

Bedeutung der Farben

  • Rot: Verbote, Gefahren und Material oder Einrichtungen zur Brandbekämpfung
  • Gelb: Warnungen
  • Grün: Hilfe oder Rettung
  • Blau: Gebote

Kombination von Form und Farbe

  • Rund, rot: Verbotszeichen
  • Viereckig, rot: Brandschutzzeichen
  • Dreieckig, gelb: Warnzeichen
  • Viereckig, grün: Rettungszeichen
  • Rund, blau: Gebotszeichen
  • Viereckig, blau: Hinweisschider

Verbotszeichen

Verbotszeichen.png


Der Anteil der Sicherheitsfarbe Rot an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 35 % betragen. Der rote Querbalken darf durch ein Bildzeichen grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

Warnzeichen

Warnzeichen.png


Der Anteil der Sicherheitsfarbe Gelb an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50% betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

Gebotszeichen

Gebotszeichen.png


Der Anteil der Sicherheitsfarbe Blau an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

Rettungszeichen

Rettungszeichen.png


Der Anteil der Sicherheitsfarbe Grün an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

Brandschutzzeichen

Gestaltung wie Rettungszeichen allerdings mit roter Grundfläche

Hinweiszeichen

Gestaltung wie Rettungszeichen allerdings mit blauer Grundfläche und weißer Schrift

Zusatzzeichen

GZusatzzeichen.png


Kombinationszeichen

Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen können auch mit einem Zusatzzeichen zusammen auf einem Träger als Kombinationszeichen ausgeführt werden.

Bei Kombinationszeichen können die Lichtkante des Sicherheitszeichens sowie die Lichtkante und der Rand des Zusatzzeichens entfallen.

Streifen zur Kennzeichnung dauerhafter Gefahrenstellen

Gefahrstreifen01.png


Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1 : 1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe „Gelb“ mindestens 50 % der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rotweiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen.