Lagervertrag: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Durch einen '''Lagervertrag''' nach §467 HGB wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer wird zur Zahlung ...“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 15. August 2011, 06:03 Uhr
Durch einen Lagervertrag nach §467 HGB wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer wird zur Zahlung des vereinbarten [[[Lagergeld]]es verpflichtet.