Lagervertrag: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Durch einen '''Lagervertrag''' nach §467 HGB wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer wird zur Zahlung ...“) |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Durch einen '''Lagervertrag''' nach [[§467 HGB]] wird der [[Lagerhalter]] verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der [[Einlagerer]] wird zur Zahlung des vereinbarten | + | Durch einen '''Lagervertrag''' nach [[§467 HGB]] wird der [[Lagerhalter]] verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der [[Einlagerer]] wird zur Zahlung des vereinbarten [[Lagergeld]]es verpflichtet. |
[[Kategorie:Lagerhaltung]] | [[Kategorie:Lagerhaltung]] |
Version vom 15. August 2011, 06:04 Uhr
Durch einen Lagervertrag nach §467 HGB wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer wird zur Zahlung des vereinbarten Lagergeldes verpflichtet.