Lagervertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. August 2011, 06:04 Uhr

Durch einen Lagervertrag nach §467 HGB wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer wird zur Zahlung des vereinbarten Lagergeldes verpflichtet.