Kraftfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Die Seite wurde neu angelegt: „== Definition == Ein '''Kraftfahrzeug''' (Abk. KFZ) im Sinne der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung ...“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 14. November 2014, 16:46 Uhr

Definition

Ein Kraftfahrzeug (Abk. KFZ) im Sinne der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) ist ein:

nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug das durch Maschinenkraft bewegt wird.