Cross-Docking: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. Februar 2015, 16:27 Uhr

Definition

"Cross-Docking" (Abk. CD) bedeutet das Zusammenführen von Sendungen bzw. Bündeln von Warenströmen aus unterschiedlichsten Quellen erst im Eingangshaus, mit dem Ziel der gemeinsamen Anlieferung beim Empfänger.

Das für die Zustellung gebündelte Gebilde wird als Cross-Docking-Auftrag bezeichnet. Die einzelnen, für den Cross-Docking-Auftrag zu bündelnden Sendungen werden als Teilaufträge bezeichnet.

Ziel ist es, daß die von einem Lieferanten auszuführende Bestellung eines Kunden auf einmal, vollständig, bei der Empfangsadresse angeliefert wird, auch wenn die einzelnen bestellten Waren von verschiedenen Standorten und somit von verschiedenen Absendern versendet werden.[1]

Speditioneller Ablauf

Jeder Cross-Docking-Auftrag wird von einer "Master-Niederlassung" betreut, diese Erfasst den Auftrag und sendet dann die Abholaufträge für die einzelnen Teilaufträge an die zuständigen Niederlassungen. Die Teilaufträge werden über eine Referenznummer dem Cross-Docking-Auftrag zugeordnet. Alle Teilaufträge werden zwingend in die zustellende Niederlassung geroutet. Dort wird geprüft ob alle Teilaufträge eingetroffen sind, ist dies der Fall kommen alle Teilaufträge gemeinsam in die Zustellung.

Quellen

  1. Dachser