DDU
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 23. Juni 2008, 17:41 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
DDU
Delivered Duty Unpaid / Geliefert unverzollt… benannter Bestimmungsort
Diese Klausel ist relativ neu, sie wurde erstmals 1990 in die Incoterms aufgenommen. Hierbei übernimmt der Verkäufer alle Kosten und Gefahren bis zum genannten Bestimmungsort, lediglich die Einfuhrabfertigung obliegt dem Käufer.