Willenserklärung
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 23. Januar 2009, 18:10 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge) (hat Lieferbereitschaft nach Willenserklärung verschoben: Thematisch passendere Überschrift)
Es müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden.Eine vom Käufer und eine vom Verkäufer. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein Angebot , das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer Bestellung, oder einer Anfrage an den Käufer, diese ist aber unverbindlich.