Willenserklärung

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 23. Januar 2009, 18:13 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Damit ein Vertrag zustande kommen kann muss eine zuerst eine Willenserklärung abgegeben werden.

Meist müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden. Eine vom Käufer und eine vom Verkäufer. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein Angebot, das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer Bestellung, oder einer Anfrage an den Käufer, diese ist aber unverbindlich.