Lagervertrag
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 15. August 2011, 06:04 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Durch einen Lagervertrag nach §467 HGB wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer wird zur Zahlung des vereinbarten Lagergeldes verpflichtet.