EXW
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 8. April 2007, 12:52 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Ab Werk bedeutet der Lieferant stellt die Ware auf dem eigenen Betriebsgelände bereit. Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Risiken ab der Bereitstellung durch den Lieferanten. Dieser Incoterm ist eine Einpunktklausel, der Übergang der Kosten- und Gefahrtragung liegen an der selben Stelle.