Schriftlicher Fahrauftrag für Staplerfahrer

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Der Fahrauftrag für Gabelstaplerfahrer ist in der BGV D27 geregelt, dort heisst es:

'''§7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen'''
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
: - mindestens 18 Jahre alt sind
: - für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
: - ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

(3) Versicherte dürfen FIurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.