Delivered At Frontier
DAF
DELIVERED AT FRONTIER (Geliefert Grenze…benannter Ort)
Der Verkäufer muss zum Export frei gemachte Ware am benannten Grenzort (wichtig: genaue Benennung des Grenzortes, vor allem wenn der Vertrag zwischen zwei Ländern abgeschlossen wird, die keine gemeinsame Grenze haben, z.B. Deutschland – Italien) zur Verfügung stellen. Die Kosten und Gefahren gehen an diesem benannten Grenzort auf den Käufer über. Bei einem durchgehenden Transport muss der Spediteur, die Fracht anteilsmäßig auf Verkäufer und Verkäufer aufteilen. Der Verkäufer muss eine Handelsrechnung, einen Liefernachweis ( u.U. durch Frachtdokument) sowie Dokumente die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden, zur Verfügung stellen.
Diese Klausel wurde früher aus Devisengründen vor allem im Ost – West Handel angewandt, heute hat sie allerdings nur noch geringe Bedeutung.