Ladungssicherung

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Wenn es um Ladungssicherung geht bekommt man oft den Satz "Das ist so schwer, das rutscht nicht" zu hören. Das das nicht nur falsch sondern gefährlich ist, muss jedem der mit Ladungssicherung zu tun hat klar sein. Nich umsonst gibt es umfangreiche gesetzliche und technische Normen und Vorschriften zu diesem Thema.

gesetzliche Vorschriften

  • § 22 StVO (Straßen-Verkehrs-Ordnung): „Ladegut ist zu sichern“
  • § 23 StVO (Straßen-Verkehrs-Ordnung): „Pflichten des Fahrzeugführers“
  • § 30 StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung): „Fahrzeugbeschaffenheit“
  • § 31 StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung): „Betriebsverantwortung“
  • § 412 TRG (Transport-Reform-Gesetz): „Betriebssichere Verladung“
  • § 34 BGV D 29 (UVV-Vorschriften): „Betriebsanweisungen“
  • § 37 BGV D 29 (UVV-Vorschriften): „Be- und Entladen“
  • § 38 BGV D 29 (UVV-Vorschriften): „Gefahrenbereiche“
  • § 44 BGV D 29 (UVV-Vorschriften): „Fahrweise Fahrzeugführer“

technische Normen und Vorschriften

  • VDI 2700: Ladegutsicherung auf Straßenfahrzeugen
  • VDI 2700 Blatt 2: Berechnung der Zurr- und Sicherungskräfte
  • VDI 2700 Blatt 3: Ladegutsicherungsmittel
  • VDI 2700 Blatt 4: Lastverteilungsplan
  • VDI 2700 Blatt 5: Qualitätssicherungssystem zur Ladegutsicherung
  • DIN EN 12195-1: Berechnung der Zurr- und Sicherungskräftekräfte
  • DIN EN 12195-2: Zurrgurte aus Chemiefasern
  • DIN EN 12640: Zurr- und Anschlagpunkte auf Nutzfahrzeuge
  • DIN EN 12642: Nutzfahrzeugaufbauten Code XL Anhang A und B
  • DCE-RL. 9.5: Ladegutsicherung mit DAIMLER CHRYSLER Ladungsträgern
  • § 22 BGV D 29: UVV-Vorschriften für Nutzfahrzeugaufbauten

physikalische Grundlagen

Um zu verstehen Warum und vor allem Wie Ladegut zu sichern ist muss man die physikalischen Grundlagen kennen. Bei einem Transport Spielen verschiedene Faktoren eine Rolle deren zusammenwirken dafür sorgen das die Ladung dort bleibt wo sie soll, nämlich an ihrem Platz auf der Ladefläche. Beim Strassentransport sind das Hauptsächlich:

  • Fliehkräfte
  • Beschleunigungskräfte
  • Reibung

Jeder Körper hat nach dem Newtonschen Gesetz mit dem die Massenträgheit beschrieben wird die Eigenschaft seinen Ruhe- oder Bewegungszustand beizubehalten. Um eine Masse zu Beschleunigen, Abzubremsen oder die Bewegungsrichtung zu ändern bedarf es immer einer Kraft.

formschlüssige Ladungssicherung

kraftschlüssige Ladungssicherung

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