Besitz
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Version vom 11. Juni 2008, 19:36 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Rechtlich wird streng zwischen Besitz und Eigentum unterschieden, Frachtführer und Lagerhalter sind zwar die Besitzer von Waren aber nicht zwingend deren Eigentümer. Der Besitz ist also die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Geregelt ist der Besitz in den §§ 854 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
§854 Abs. i BGB: Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Beim Besitz muss zwischen dem unmittelbaren und dem mittelbaren Besitz unterschieden werden.
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