Zoll (Behörde)

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Struktur der deutschen Zollverwaltung

Der deutsche Zoll ist als Behörde dreistufig aufgebaut.

Organigramm Zollverwaltung.jpg

Oberste Verwaltungsstufe

Die oberste Stufe bildet die Abteilung III des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Die Abteilung III ist in 2 Unterabteilungen (UA) aufgeteilt. Diese UA wiederum bestehen jeweils aus mehreren Referaten.

Mittlere Verwaltungsstufe

Zu den Einrichtungen der mittleren Verwaltungsstufe gehören die Bundesfinanzdirektionen (BFD) und das Zollkriminalamt (ZKA). Die BFD unterstützen ihre örtlichen Dienststellen und bilden eine Brücke zum BMF.

Zur Wahrnehmung von Sonderaufgaben im Verbrauchsteuerbereich ist mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) eine Bundesoberbehörde eingerichtet worden.

Örtliche Verwaltungsstufe

Die örtliche Verwaltungsstufe bilden die Hauptzollämter (HZA) mit ihrem Zollämtern (ZA) sowie die Zollfahndungsämter (ZFA) mit den zu ihnen gehörenden Außenstellen.

Aufgaben

Da die Aufgaben der deutschen Zollverwaltung sehr umfangreich sind werden die einzelnen Funktionen nachfolgend in der Aufteilung der obigen Organisationsstruktur aufgezeigt.

Abteilung III

Die Abteilung III ist für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.

Unterabteilung A

Die Aufgaben der einzelnen Referate:

  • Referat 1
    • Stromsteuer
    • Mineralölsteuer
    • EU-Energiesteuerharmonisierung
  • Referat 2
    • Grundsatzfragen des Verbrauchsteuerrechts
    • EU-Verbrauchsteuerharmonisierung (ohne Energiesteuern)
    • Tabaksteuer
    • Branntweinmonopol
    • Brannt- und Schaumweinsteuer
    • Zwischenerzeugnissteuer
    • steuerliche Überwachung des Weins
    • Bier und Kaffeesteuer
  • Referat 3
    • Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Controlling
    • Korruptionsvorsorge und Innenrevision in der Zollverwaltung (ZV) und im Rahmen europäischer sowie internationaler Zusammenhänge
    • Vollstreckung
    • Kassen- und Rechnungswesen der BFV (ohne Bundeskassen)
    • Prüfungsdienst der Zollverwaltung
    • Mobile Kontrollgruppen
  • Referat 4
    • Personalien der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
  • Referat 5
    • Organisation und Verwaltung (Zoll)
    • Grenzaufsichtsdienst
    • Beschaffungswesen
    • Kraftfahrzeugangelegenheiten der BFV und anderer Verwaltungen
    • Zusammenarbeit Zoll/Bundespolizei (BuPol)
  • Referat 6
    • Finanzkontrolle "Schwarzarbeit"
  • Referat 7
    • Projekt "Atlas"

Unterabteilung B

Die Aufgaben der einzelnen Referate:

  • Referat 1
    • Generalreferat Zollrecht
    • Zollgesetzgebung (EU, national)
    • Einzelfragen des Zollrechts, soweit nicht andere Referate der UA zuständig
    • Einfuhrumsatzsteuer
    • Risikoanalyse
    • Verbote und Beschränkungen
  • Referat 2
    • Zollrechtliche Versandverfahren
    • Internationale Zollfragen des Verkehrs
    • verkehrsgewerbe- und versicherungsrechtliche Überwachung des Kraftfahrzeugverkehrs
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zollwertrecht
    • Erlass/Erstattung von Einfuhrabgaben der EU aus Billigkeitsgründen
    • Truppenzollrecht
    • Vorschriften für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck im Flug- und Seereiseverkehr
    • Zollkostenrecht
  • Referat 3
    • Durchführung des EG-Marktordnungsrechts
    • Durchführung des Außenwirtschaftsrechts (Warenverkehr)
    • Ausfuhrverfahren
    • Außenhandelsstatistik
  • Referat 4
    • EU-Zusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit im Zollwesen insb. Weltzollorganisation
    • Rechts- und Amtshilfe
    • völkerrechtliche Vereinbarungen
    • Koordinierung der Betrugsbekämpfung im Zoll
  • Referat 5
    • Zolltarife
  • Referat 6
    • Internationale IT-Angelegenheiten im Zollbereich
    • IT-Verfahren der Zollverwaltung, ausgenommen "ATLAS", "NIZZA", "KLR" und "Zoll online 2005"
  • Referat 7
    • Zollfahndungsdienst
    • Grundsatzfragen der Abgabenordnung (AO) und der FGO (Zoll)
    • Straf- und Bußgeldsachen

Bundesfinanzdirektionen und Zollkriminalamt

In dieser Stufe ist auch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) angesiedelt, auf die Aufgaben der BfB wollen wir an dieser Stelle aber nicht eingehen. Wer sich dafür interessiert kann sich auf www.zoll.de darüber informieren.

Insgesamt fünf Bundesfinanzdirektionen bilden gemeinsam mit dem Zollkriminalamt die mittlere Verwaltungsstufe im Behördenaufbau der Bundeszollverwaltung.

Bundesfinanzdirektion

Die Bundesfinanzdirektionen bestehen im Grundsatz aus den Abteilungen "Zentrale Facheinheit" und "Rechts- und Fachaufsicht".

  • Abteilung Zentrale Facheinheit
    In der Abteilung "Zentrale Facheinheit" sind die Bundesfinanzdirektionen bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig, in denen Aufgabenbereiche nach bestimmten Rechtsgebieten gebündelt wurden.
    In diesem Aufgabenbereich setzen sie die strategischen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen fachlich um und erarbeiten Standards für die Aufgabenerledigung der örtlichen Dienststellen. Auf diese Weise wird eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung und -auslegung gewährleistet.
  • Abteilung Rechts- und Fachaufsicht
    Die Abteilung "Rechts- und Fachaufsicht" überprüft die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns ihrer nachgeordneten Dienststellen.
    Dabei stellt sie die Anwendung der Standards und Vorgaben der Zentralen Facheinheiten sicher und unterstützt die örtliche Ebene bei der Optimierung ihres Aufgabenvollzugs.

Zollkriminalamt

Das 1992 aus dem Zollkriminalinstitut hervorgegangene Zollkriminalamt (ZKA) mit Sitz in Köln ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe in der Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und Organisierten Zollkriminalität liegt.

Das ZKA unterstützt die Zollverwaltung bei der Sicherung des Steueraufkommens (z.B. Zölle, Tabaksteuer), der Überwachung von Gemeinschaftsausgaben (z.B. Exportsubventionen), der Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs (z.B. zur Verhinderung des illegalen Technologietransfers), der Aufdeckung von Verstößen bei den so genannten Verboten und Beschränkungen, wie z.B. der Rauschgiftkriminalität, der Marken- und Produktpiraterie, dem Waffenschmuggel und den Bestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Daneben unterhält das ZKA kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Einrichtungen und ist Zentralstelle der Zollverwaltung bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Dienststellen, der Europäischen Kommission und anderen supranationalen Organisationen.

Darüber hinaus koordiniert und lenkt das ZKA die Ermittlungen der ihm angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In Fällen besonderer Bedeutung kann das ZKA Ermittlungen selbst durchführen.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ist heute für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unverzichtbar geworden. Zu diesem Zweck hat das ZKA Verbindungsbeamte in mehrere europäische und auch außereuropäische Länder entsandt, um diese internationalen Kontakte auszubauen und zu stärken.

Zunehmende Gewaltbereitschaft in bestimmten Deliktbereichen führte 1995 zur Gründung eines zolleigenen Spezialeinsatzkommandos beim Zollkriminalamt, der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ). Diese Spezialeinheit schützt die Zollfahnder vor allem in Situationen, in denen ihr Einsatz gegen gewaltbereite und bewaffnete Täter mit besonderen Risiken verbunden ist.

Zu den weiteren Tätigkeiten des ZKA zählen beispielsweise:

  • Informationssammlung und Auswertung für den Zollfahndungsdienst,
  • Durchführung zollkriminalwissenschaftlicher und technischer Untersuchungen,
  • Zentralstelle bei der Amts- und Rechtshilfe für die Zollverwaltung,
  • Aus- und Fortbildung der Zollfahndungsbeamten.
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Quellen

www.zoll.de