090327 Internetausfuhranmeldung Plus

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Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) geplant

Im Zusammenhang mit der Einführung von ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0) besteht voraussichtlich ab dem 4. Mai 2009 die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen online im Internet auszufüllen und mit einem elektronischen Zertifikat abzugeben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird.

Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Pflicht zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen. Ausnahmen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn die Systeme aufgrund technischer Fehler nicht zur Verfügung stehen.

Funktionsumfang der IAA Plus

Mit der IAA Plus wird der volle Funktionsumfang von ATLAS Ausfuhr zur Verfügung gestellt (Ausnahme "Vertrauenswürdige Ausführer (VA)" gemäß § 13 AWV).

Somit können mit der IAA Plus Ausfuhranmeldungen im Normalverfahren

  • für das einstufige und zweistufige Ausfuhrverfahren,
  • mit Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes gemäß § 9 (2) AWV,
  • für MO-Waren,
  • für genehmigungspflichtige Waren mit Online-Abschreibungen von Ausfuhrgenehmigungen des BAFA und

im vereinfachten Verfahren

  • für unvollständige Anmeldungen,
  • mit Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes gemäß § 9 (2) AWV und
  • mit Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer (ZA)

erstellt und an die Zollverwaltung übermittelt werden.

Des Weiteren werden in der Anwendung IAA Plus folgende Komponenten zusätzlich zur Verfügung gestellt:

  • Hinterlegung der eingegangene Antwortnachrichten in einem "Postfach",
  • die Möglichkeit des Herunterladens des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD), um dieses auszudrucken,
  • Speicherung und Einsicht alter (vorheriger) Ausfuhrvorgänge.
  • die Möglichkeit des Herunterladens des Ausgangsvermerks für Umsatzsteuerzwecke, um diesen auszudrucken.

Voraussetzungen zur Nutzung der IAA Plus

Zur Nutzung der IAA Plus sind eine vom Informations- und Wissensmanagement Dresden vergebene Zollnummer und ein gültiges ELSTER-Zertifikat erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass in den Stammdaten des Zolls die Steuernummer hinterlegt sein muss, welche dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, da sonst eine Verbindung zwischen dem IAA Plus Nutzer und dem Zertifikatinhaber nicht hergestellt werden kann. Zur Erteilung eines ELSTER Zertifikates siehe bitte www.elsteronline.de.

Ein Merkblatt zur Nutzung der IAA Plus wird rechtzeitig vor in Betriebnahme der IAA Plus veröffentlicht.

Quelle und kompletter Artikel: http://www.zoll.de