Kombinierter Verkehr
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Version vom 20. August 2008, 05:39 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Beim kombinierten Verkehr (auch Multi- oder Intermodaler Verkehr) werden mehrere Verkehrsträger in die Transportkette integriert. Nach Dr. Christoph Seidelmann sind die folgenden drei Punkte konstitutiv für den kombinierten Verkehr:
- Es muss sich im kombinierten Verkehr um eine intermodale Transportkette handeln.
- Die Sendung muss zwischen verschiedenen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Binnenwasserstraße oder See) wechseln.
- Der Wechsel zwischen den Verkehrsträgern muss systematisch durch die Verwendung standartisierter Ladeeinheiten erleichtert sein.
Im kombinierten Verkehr wird der Transport auf der Gesamtstrecke mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern durchgeführt, dabei kann die Transportkette prinzipiell aus allen möglichen Verkehrsträgern gebildet werden. Typisch ist die Durchführung des Vorlaufs zum Umschlagterminal per LKW. Der Hauptlauf wird dann per See- oder Binnenschiff, Bahn oder Flugzeug durchgeführt und der Transport durch Zustellung der Ware im Nachlauf durch einen LKW beendet.
begleiteter kombinierter Verkehr
unbegleiteter kombinierter Verkehr
siehe auch
- gebrochener Verkehr - hier werden die die Güter selbst zwischen den Verkehrsträgern oder die Ladeeinheiten zwischen Fahrzeugen des gleichen Verkehrsträgers (Staffelsystem) umgeladen.