CIF
Der Incoterm CIF bedeutet Cost, Insurance and Freight oder auf Deutsch Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen
Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
Sie entspricht vom Grundgerüst der Klausel CFR, außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung einzudecken hat.
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Das heisst das der Verkäufer solange für Transportschäden haftet bis die Ware tatsächlich die Reling überschritten hat.
Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen. Soll heissen der Verkäufer trägt alle Transportkosten bis in den Bestimmungshafen. Das können unter anderem Kosten für den Transport zum Abgangshafen, Terminal Handling Charges, Versicherungen etc. sein. Ist die Ware im Bestimungshafen angekommen trägt der Käufer alle weiteren Kosten bis die Ware am endgültigen Bestimmungsort eingetroffen ist.