Kategorie:Incoterm
Incoterms (International Commercial Terms) regeln international verbindlich und einheitlich Modalititäten des Warenverkehrs. Wer trägt die die Versandkosten? Wer Versichert die Ware gegen Schäden? Diese Regeln wurden zum ersten mal 1936 von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) in Paris veröffentlicht. Aktuell sind die Incoterm 2000 in der 6. Revision gültig. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft es empfiehlt sich also diese Regeln im Vertrag festzulegen.
Hinter den Klauseln kann als zusatz der Ort des Gefahrübergangs genannt werden. EXW Hamburg würde bedeuten das der Verkäufer die Ware auf seinem Betriebsgelände in Hamburg bereitstellt. Andere zusätze sollten vermieden werden um Missverständnissen vorzubeugen. Eine Angabe von "EXW loaded" wirft weitere Fragen auf die nirgends geregelt sind. Daher sollten diese Dinge im Vertrag separat geregelt werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Klauseln die zwar oft verwendet werden über deren Auslegung sich die Vertragsparteien aber regelmässig vor Gerichten streiten. Angaben wie "Frei Haus", "Frei Verwendungsstelle" oder "Frei Bordsteinkante" sind keine Incoterms und lassen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen. Um streitigkeiten vorzubeugen sollte bei Verwendung solcher Klauseln geregelt werden wer für die Transportversicherung, Verzollung etc. verantwortlich ist.
Die 13 von der ICC definierten Incoterms können in vier Gruppen eingeteilt werden:
- E-Klausel - Abholung durch den Käufer
- C-Klauseln - Hauptlauf besorgt der Verkäufer
- F-Klauseln - Hauptlauf besorgt der Käufer
- D-Klauseln - Ablieferung durch den Verkäufer
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