Schriftlicher Fahrauftrag für Staplerfahrer
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Version vom 11. April 2007, 00:55 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Der Fahrauftrag für Gabelstaplerfahrer ist in der BGV D27 geregelt, dort heisst es:
§7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die: - mindestens 18 Jahre alt sind - für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und - ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. (2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. (3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.