Lagergerät

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Der Begriff Lagergeräte wird in der BGR 234 wie folgt definiert:

Lagergeräte

sind zur Wiederverwendung bestimmte Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter.

Paletten

sind z.B. Flachpaletten aus Holz, Stahl, Kunststoff oder Leichtmetall.

Stapelbehälter

sind Behälter, deren Aufbauten mit dem Unterbau fest verbunden sind, z.B. Box- und Gitterboxpaletten, Stapelwannen und Stapelkästen.