Beförderungssichere Beladung
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Version vom 13. Mai 2008, 10:03 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Unter dem Begriff beförderungssichere Beladung wird die form- und/oder kraftschlüssige Ladungssicherung verstanden. Sie obliegt nach §412 HGB dem Absender.
siehe auch: betriebssichere Beladung