Betriebssichere Beladung
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Unter dem Begriff betriebssichere Beladung wird die Beladung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen des beladenen Fahrzeugs verstanden. Das bedeutet die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, der Achs- und Anhängelasten etc. Sie obliegt nach §412 HGB dem Frachtführer.
siehe auch: beförderungssichere Beladung