Ablieferung
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Version vom 1. Juni 2008, 08:45 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Unter Ablieferung wird die Übergabe der Ware an den Empfänger verstanden. Zur Ablieferung ist der Frachtführer nach §445 HGB nur verpflichtet wenn ihm der Lieferschein zurückgegeben und auf ihm auch die Ablieferung vermerkt ist. Vorbehalte wegen Schäden können auf dem Lieferschein vermerkt werden.