Gangbreite
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Als Gangbreite wird die Breite von Verkehrswegen innerhalb eines Lagers bezeichnet. Je nach Art der eingesetzten Flurförderzeuge ergeben sich unterschiedliche Mindestmaße die erforderlich sind. In der BGR 234 wird die Mindestbreite von Verkehrswegen mit 125 cm angegeben. Die Breite von Nebengängen wird mit 75 cm angegeben. Diese Werte gelten nur für Regale die nur von Hand Be- oder Entladen werden.