Aufbewahrungsfristen

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Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente des Geschäftsverkehrs sind in §147 der Abgabenordnung festgelegt. Danach beträgt die Zeitraum über den folgende Dokumente aufbwahrt werden müssen mindestens 6 Jahre für:

Die folgenden Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden: