Zugelassener Ausführer

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 4. Juli 2008, 05:29 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein zugelassener Ausführer ist ein an einem Zollverfahren Beteiligter mit einer Bewilligung zur Teilnahme am Vereinfachten Verfahren (VV) der Ausfuhr-Überführung.