ADR 2007 1.3.2.3 Sicherheitsunterweisung
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1.3.2.3 Sicherheitsunterweisung
Entsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be- und Entladung möglichen Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal eine Unterwei- sung über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren erhalten.
Ziel der Unterweisung muss es sein, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.