Willenserklärung

Aus Lager- & Logistik-Wiki
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Es müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden.Eine vom Käufer und eine vom Verkäufer. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein Angebot , das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer Bestellung, oder einer Anfrage an den Käufer, diese ist aber unverbindlich.