Unterweisung von Gabelstaplerfahrern
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Version vom 5. März 2009, 07:07 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Die Pflicht zur Unterweisung von Gabelstaplerfahrern ergibt sich aus:
- Arbeitsschutzgesetz §§12 und 15
- Betriebssicherheitsverordnung §§3 und 9
- BGV A1 §§4 und 15
Darin geregelt sind die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht der jährlichen Unterweisungen für Staplerfahrer.
Es hat sich gezeigt das diese regelmäßigen Unterweisungen die Staplerfahrer für die Gefahren denen Sie selbst und andere durch Gabelstapler ausgesetzt sind sensibilisiert werden. Sie Verhalten sich Gefahrenbewusster so dass auch kleinere Unfälle deutlich seltener werden.
Um diese jährlichen Schulungen vorzubereiten und rechtlich einwandfrei durchzuführen bringt der Resch Verlag jährlich Powerpoint CD inkl. Testbögen heraus. Für die Unterweisung für Staplerfahrer sind erhältich:
- Behandlung von Schutzvorrichtungen
- Mitfahren von Personen
- Sicheres Lastenverfahren
- Persönliche Sicherheit des Staplerfahrers
- Die tägliche Einsatzprüfung
Weitere Informationen:
Resch Verlag, Gräfelfing Tel. 089/85465-0 http://www.resch-verlag.com