090515 Zollrechtliches Ausfuhrverfahren
15.05.2009
Zollrechtliches Ausfuhrverfahren / Vordruck für das Ausfallkonzept ab dem 1. Juli 2009
Der Stempeleindruck gemäß Kapitel 8.2.6.1.3 Abs. 3 Verfahrensanweisung ATLAS "ECS/AES Notfallverfahren" ist im Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit im leeren Feld zwischen den Feldern B und 54 anzubringen (an der bisherigen Stelle des Feldes C im Vordruck 0733).
Ein Eindruck in roter Farbe ist nicht zwingend erforderlich. Dieses gilt insbesondere, wenn der Vordruck vom Teilnehmer selbst in einem Arbeitsgang hergestellt und gleichzeitig ausgedruckt wird.
Die Angabe einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergebenen Nummer im Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit ist nicht erforderlich. Die Regelung in § 9 Abs. 1 S. 3 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wird zum 1. Juli 2009 entfallen. Das Feld Nr. 7 ist zwingend gemäß dem Merkblatt zum Einheitspapier für eine eindeutige Zuordnung des Ausfuhrvorgangs auszufüllen.
Die folgenden Schriftarten sollten verwendet werden:
Schriftart | Schriftgrad | Schriftstil |
---|---|---|
Arial Narrow | 7 | Normal + Fett |
Line Printer | 7 | Normal + Fett |
Arial Narrow | 7 | Normal + Fett |
Letter Gothic (PCL6) | 7 | Normal + Fett |
Impact | 7 | Normal |
Haettenschweiler | 7, 8, 9 | Normal |
Impact | 7 | Normal |
Clarendon Condensed (PCL6) | 7 | Normal + Fett |
Clarendon (PCL6) | 8 | Normal + Fett |
Sofern diese Schriftarten nicht verfügbar sind, können auch andere verwendet werden, wenn der Eintrag in der vorgesehenen Codelänge in das entsprechende Feld des Vordrucks passt.
Die Felder der Liste der Positionen des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit (Vordruck 033026) sind vertikal erweiterbar. Es können auch weniger Positionen auf einer Positionsliste vorgesehen werden, um die Lesbarkeit nach dem Ausdruck sicherzustellen.
Sofern im Rahmen des Ausfallkonzepts bis zum Ende der Aufbrauchfrist noch der Vordruck 0733 oder ein anderer Vordrucksatz, der die Exemplare 1, 2 und 3 des Einheitspapiers enthält, verwendet wird, ist ergänzend der Vordruck "Sicherheitsdokument" abzugeben.
Für eine unvollständige Ausfuhranmeldung ist im Rahmen des Ausfallkonzepts ebenfalls der Vordruck Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit zu verwenden. Folgende Felder sind entsprechend Anhang 30A der ZK-DVO auszufüllen: 1, 2, 5, 7, 8, 14, 15a, 17a, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 37, 38, 44, 54, S13, S28, S29 und S32 (Bem. 3.1 i.V.m. Tabellen 1 und 7 Anhang 30A ZK-DVO); z.T. handelt es sich um bedingte Pflichtfelder. Für besondere Beförderungsarten und zugelassene Wirtschaftsbeteiligte kommt ggf. ein reduzierter Datensatz in Betracht. Die Angabe des Empfängers ist nicht verpflichtend, wenn ein Subunternehmer im Sinne des Artikels 789 ZK-DVO (oder ein von ihm beauftragter "direkter Vertreter" des Anmelders) die unvollständige Ausfuhranmeldung in direkter Vertretung abgibt; dies gilt nicht bei Ausfuhren mit Bestimmungs- oder Endverwendungsland Iran. Des Weiteren ist im Feld B die Zollstelle der ergänzenden Anmeldung anzugeben.
Wenn eine unvollständige Ausfuhranmeldung auf dem Vordruck Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit vorgelegt wird, behält die Zollstelle die Exemplare 1 und 2 der unvollständigen Ausfuhranmeldung ein und sendet diese ggf. an die angegebene Zollstelle. In der ergänzenden Anmeldung brauchen nur noch die fehlenden Felder ausgefüllt zu werden. Es ist hierfür eindeutig über eine Bezugsnummer auf die unvollständige Ausfuhranmeldung Bezug zu nehmen. Die für die ergänzende Ausfuhranmeldung zuständige Zollstelle sendet die zusammengefassten Exemplare Nr. 1 der unvollständigen und ergänzenden Ausfuhranmeldung an das Zollkriminalamt und die zusammengefassten Exemplare Nr. 2 an das Statistische Bundesamt.
Der Sonderstempeleindruck nach Artikel 286 Abs. 2 - b) i.V.m. Anhang 62 ZK-DVO für das Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit und die Liste der Warenpositionen wird allgemein bewilligt. Dem für den zugelassenen Ausführer zuständigen Hauptzollamt ist jedoch vor der erstmaligen Nutzung ein Muster der Ausfuhranmeldung mit Sonderstempeleindruck zu übersenden.
Der Sonderstempeleindruck muss folgendes Layout haben:
Feld 3 innerhalb des Sonderstempeleindrucks braucht nicht ausgefüllt zu werden, da sich die Daten aus Feld Nr. 7 der Ausfuhranmeldung ergeben.
Vorhandene Metall-Sonderstempel können weiterhin genutzt werden.
Bei der Überführung ist im Anschreibeverfahren zunächst nur das Exemplar 3 des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit zu verwenden. Die Exemplare 1 und 2 sind vom Bewilligungsinhaber innerhalb von vier Wochen vollständig ausgefüllt der Ausfuhrzollstelle vorzulegen.
Bei der Verwendung eines Handelsdokuments gemäß Artikel 288 ZK-DVO bis zum 31. Dezember 2010 ist dieses ebenfalls durch ein vollständig ausgefülltes Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (Exemplare Nr. 1 und 2) abzulösen.
Für das Ausfallkonzept beim Verfahren "Vertrauenswürdiger Ausführer" nach § 13 AWV ist der Vordruck zu verwenden, der in Kürze im Bundesanzeiger erscheint. Es ist anschließend bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle als ergänzende Ausfuhranmeldung ein vollständig ausgefülltes Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (Exemplare Nr. 1 und 2) abzugeben.
Die Nummer des Zollverschlusses (Feld S28) ist nur anzugeben, wenn vom Beteiligten selbst ein Verschluss angebracht wird. Von der Ausfuhrzollstelle angebrachte Verschlüsse werden von dieser im Feld E vermerkt.
Quelle: Zoll