2.4 Energiebesteuerung für die Umschlagunternehmen vereinheitlichen
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Mit der Senkung der Mineralölbesteuerung für die Umschlagsunternehmen in den Seehäfen hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union unternommen. Durch die Übernahme gleichgerichteter Funktionen aus den Seehäfen durch die Binnenhäfen entsteht ein zunehmender Wettbewerb. Unterschiedliche Besteuerung der Umschlagunternehmen in den See- und Binnenhäfen kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Beschreibung der Maßnahme
Der Bund wird prüfen, ob die unterschiedliche Energiebesteuerung der Umschlagunternehmen in den See- und Binnenhäfen eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Gegebenenfalls wird der Bund die Energiebesteuerung der Umschlagsunternehmen in den See- und Binnenhäfen vereinheitlichen.
Auswirkung
Beseitigung von möglichen Wettbewerbsverzerrungen.
Verantwortung
Für die Prüfung der Energiebesteuerung ist das BMVBS zuständig.
Haushaltsrelevanz
Die Prüfung wird durch den BMVBS-Haushalt finanziert. Die mögliche Vereinheitlichung der Energiebesteuerung der Umschlagunternehmen in den See- und Binnenhäfen kann den Bundeshaushalt belasten.
EU-Relevanz
Die mögliche Vereinheitlichung der Energiebesteuerung steht im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht.
Umsetzungszeitraum
Die Prüfung der Energiebesteuerung soll 2009 abgeschlossen werden.
Fussnoten
- Quelle: http://www.bmvbs.de
2.3 Schrankenlosen Europäischen Seeverkehrsraum schaffen | Inhaltsverzeichnis | 2.5 Optimierung und Flexibilisierung der Zollverfahren