Persönliche Schutzausrüstung

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Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese zweckentsprechend zu nutzen.

Die persönliche Schutzausrüsung unterscheidet sich sich von allgemeinen Schutzausrüstungsgegenständen dadurch das sie direkt die Person die sie benutzt vor Gefährdungen schützt.

Zur persönlichen Schutzausrüstungen können unter anderem folgende Gegenstände zählen:

  • Kopfschutz: Helm, Haube, Haarnetz
  • Fußschutz: Sicherheitsschuhe
  • Gesichtsschutz: Brille
  • Atemschutz: Filtermaske
  • Gehörschutz: Ohrstöpsel, schalldämpfende Kopfhörer
  • sonstige Sicherheitskleidung: Schnittfeste Handschuhe, hitzeabweisende Feuerschutzkleidung