Spediteur

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Der Spediteur besorgt die Versendung von Waren. Insbesondere organisiert er die Beförderung indem er:

auswählt und die benötigten Verträge:

mit dem Frachtführer abschliesst.

Der Spediteur sichert weiterhin eventuelle Schadenersatzanspüche des Versenders, durch den Abschluß von Versicherungen. Er übernimmt auch weitere, auf die Beförderung bezogene Leistungen wie Verpackung, Kennzeichnung und Zollbehandlung soweit dies vereinbart wurde.

Der Spediteur schließt die nötigen Verträge im eigenen Namen oder soweit er dazu bevollmächtigt ist, im Namen des Versenders ab. Bei der Erfüllung seiner Pflichten hat der Spediteur die interessen des Versenders zu wahren und dessen Weisungen zu befolgen.

siehe: [1]

Leistungen von Speditionen

Haufig wird der Güterverkehr, auch von "Verkehrsexperten", auf Transport- und Umschlagvorgänge reduziert. Allerdings setzen Spediteure gerade im Containerverkehr und in der Automobillogistik auch eigene Schiffe ein. Einige Paket- und Expressdienste verfügen über eine eigene Flugzeugflotte. Dabei erstrecken die Leistungen der Spediteure auf die Verkehrsträger

  • Luftverkehr
  • See- und Binnenschifffahrt
  • Schienenverkehr und
  • auf den Straßenverkehr

Speditionen bieten heute nicht mehr einzelne Transportleistungen, sondern vielmehr komplette Pakete komplexer logistischer Dienstleistungen an. Neben den oben genannten wie Zollabfertigung und Verpackungsdienstleistungen, bieten viele Speditionen weitere sog. Value-Added-Services wie zum Beispiel:

Auch wenn heute viele größere Speditionen für die eigentlichen Transporte fremde Frachtführer einsetzen so kann der Spediteur die Transporte auch selbst übernehmen (Selbsteintrittsrecht). Dieses Selbsteintrittsrecht wird vor allem im Straßengüterverkehr ausgeübt.

siehe: [2]

Fußnoten

  1. § 454 HGB Besorgung der Versendung
  2. "Zahlen, Daten, Fakten aus Spedition und Logistik 2010" des DSLV