Carnet
Ein Carnet (französisch für "Heft") ist ein mehrseitiges, geheftetes Zolldokument. Das Carnet kann als Warenreisepass angesehen werden, da durch Ausstellung eines Carnets eine aufwändige Zollabfertigung entfallen kann.
Das Carnet-System ist durch den Weltzollrat (WCO) international geregelt und wird durch die internationale Handelskammer (ICC) verwaltet. Die Staaten die sich (zumindest in Teilen) am Carnet-Verfahren beteiligen wollen, müssen die Regeln des Weltzollrates in nationales Recht überführen. D. h. sie müssen entsprechende Gesetze zur Anwendung des Carnet-Verfahrens in ihrem nationalen Zollrecht verankern. Für die EU/Deutschland wurden diese Regeln im Zollkodex (ZK) und seinen Durchführungsverordnungen (DVO) hinterlegt.
Die zwei gebräuchlichen Carnets sind:
- Carnet ATA - zur vorübergehenden Verbringung
- Carnet TIR - für den Transitverkehr
Außer den beiden genannten gibt es auch noch das sog. Carnet CDP, dieses ist allerdings nur für den Warenverkehr zwischen der EU und Taiwan gültig und anwendbar.