090626 ATLAS Ausfuhr (AES) Release 2.0.2

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

ATLAS – O 1930 Betrieb – I 24 1 – 3700/09

ATLAS Ausfuhr: Änderungen im Release 2.0.2 gegenüber 2.0.1

Am 27.06.2009 fand wie angekündigt ein Update auf das ATLAS Ausfuhr (AES) Releases 2.0.2 statt. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen des ATLAS Ausfuhr (AES) Release 2.0.2 aufgeführt:

Art der Anmeldung "CO"

Nach Art. 279 der RL 2006/112/EG sind für Versendungen in die Gebiete nach Art. 6 Abs. 1 dieser RL die für die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft geltenden gemeinschaftlichen Zollvorschriften maßgebend. Daraus folgt, dass ab dem 1. Juli 2009 derartige Versendungen nach Art. 787 Abs. 2 ZK-DVO elektronisch angemeldet werden müssen.

Dies gilt für nachfolgende Gebiete:

  • Guadeloupe (FR)
  • Reunion (FR)
  • Martinique (FR)
  • Französisch-Guayana (FR)
  • Kanalinseln (GB)
  • Kanarische Insel (ES)
  • Berg Athos (GR)
  • Aland Inseln (FI)

Als Art der Anmeldung ist der Wert "CO" zu verwenden.

Übermittlung des Status der internationalen Stornierung/Umleitung an den Teilnehmer (am Ausgang)

Stornierungen oder Umleitungen von Ausfuhrvorgängen können zu jedem Zeitpunkt nach Überlassung zur Ausfuhr, aber vor Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, vorgenommen werden.

Teilnehmer werden mit einer E_EXT_STA darüber unterrichtet, dass der von Ihnen bei der Ausgangszollstelle gestellte Ausfuhrvorgang international storniert oder umgeleitet worden ist (Status 60 bzw. 61).

Report zur zollamtlichen Freigabe für Teilnehmer an Ausgangszollstellen im Flugverkehr

Der Service der Flughafenausgangszollstellen, durch die Abstempelung des ABD die Freigabe zum Ausgang zu dokumentieren, wird durch einen automatisiert erstellten Report ersetzt.

Der Report "Zollamtliche Freigabe" wird mit den Daten zum Abschluss der qualifizierten Gestellung gefüllt und mit einem eigenen Wasserzeichen, "Zollamtlich freigegeben", versehen. Nach Abschluss der qualifizierten Gestellung kann der Report an der Benutzeroberfläche erzeugt werden.

Zudem wird der Report mit der Statusmeldung E_EXT_STA (Status 24) zur Freigabe des Ausfuhrvorgangs an den Teilnehmer versendet.

Ausfuhren im vereinfachten einstufigen Verfahren "Vertrauenswürdiger Ausführer" (VA)

§ 13 AWV ist als einstufiges Verfahren mit einer eigenen Anmeldeart (k bzw. l) umgesetzt.

Die Inanspruchnahme des Verfahrens "Vertrauenswürdiger Ausführer" setzt eine Bewilligung voraus, die gem. § 13 AWV erteilt worden ist (in der ab dem 01.07.09 gültigen Fassung der AWV).

Angabe des statistischen Wertes bei Abgabe einer unvollständigen Ausfuhranmeldung (uAM)

Die Pflicht zur Angabe des statistischen Wertes wird grundsätzlich auf die vollständige bzw. die ergänzende Anmeldung beschränkt. Die verpflichtende Angabe des statistischen Werts in der uAM entfällt. Wird in der uAM auf die Angabe des statistischen Wertes verzichtet, so ist dieser in der eAM (ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung) anzugeben.

Abgabe einer "Erwartung am Ausgang" (E_EXT_ANT) für Post und Bahn

Die bislang nur für die Ausgangsabfertigung an Flughafenzollstellen zugelassene Nutzung der Nachricht "Erwartung am Ausgang" (E_EXT_ANT) wird auf ausgewählte Binnenzollstellen zur Unterstützung der vorgezogenen Ausgangsabfertigung der Post und der Bahn ausgeweitet.

Quelle: Zoll