110329 Weissbuch Verkehr

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Berlin, 29. März 2010 - DSLV Pressemitteilung

Ein Buch voller Visionen - die reale Strategie fehlt

Ein Traum: 30 Prozent des Straßengüterverkehrs über 300 km sollen bis 2030 auf andere Verkehrsträger verlagert werden. Dies plant die EU-Kommission in ihrem gestern veröffentlichten Weißbuch Verkehr, mit dem Ziel die Mobilität in Europa zu steigern und die Emissionen zu senken. "Wir folgen gerne diesem Traum", so Mathias Krage, Präsident des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV), "aber wir müssen davon ausgehen, dass es nur bei einem Traum bleibt. Solche Illusionen sind alt und haben sich bis jetzt nicht realisieren lassen. Und erzwingen lässt sich eine Verlagerung in dieser Größenordnung schon gar nicht".

Der DSLV hat reale Lösungsansätze auf die im Weißbuch zutreffend beschriebenen Herausforderungen erwartet. Stattdessen lassen die Ausführungen zur Umsetzungsstrategie Realismus und Praktikabilität vermissen, moniert Krage. Ein Kernproblem bei der Schaffung eines europaweit einheitlichen Verkehrsraumes und im Weiteren einer nachhaltigen Verkehrswirtschaft ist nach Meinung des DSLV die Fiskalhoheit, die bei den einzelnen EU-Ländern liegt, was ein gemeinsames Finanzierungskonzept scheitern lässt. Grundprinzipien, wie die vom DSLV geforderte Zweckbindung von Nutzergebühren können derzeit nicht gewährleistet werden.

Ein weiteres grundsätzliches Problem liegt in der mangelhaften Finanzierung von Infrastruktur und Technologie. Immerhin veranschlagt die EU-Kommission die Kosten des bedarfsgerechten Ausbaus der Infrastruktur bis zum Jahre 2030 auf mehr als 1.500 Milliarden Euro. Dabei ist die Finanzsituation der Mitgliedstaaten, insbesondere vieler EU-Kernländer, derzeit extrem angespannt. Umso mehr bedauert der DSLV, dass die EU-Kommission im Verkehrsweißbuch völlig ausblendet, wie das von ihr geplante riesige Infrastrukturprojekt eines europäischen Kernnetzes finanziert werden soll.

Der DSLV hätte sich gewünscht, dass kreative Finanzierungsinstrumente stärker in das Weißbuch eingeflossen wären. Hier hofft Krage, dass dies bei dem im Anschluss an das Verkehrsweißbuch zu erarbeitenden Finanzierungsrahmen noch nachgeholt wird. Dabei sollte die EU-Kommission den Ansatz der Komodalität sowie die aufkommensneutrale und diskriminierungsfreie Anlastung von Nutzergebühren bei allen Verkehrsträgern berücksichtigen. Ihr Hauptaugenmerk müsse darauf ausgerichtet sein, keine Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Steuer- und Gebührenordnungen unter den EU-Ländern zu provozieren.