2.1 Faire und einheitliche internationale Wettbewerbsbedingungen erwirken

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Unterschiedliche Standards bei Umwelt- und Sozialvorschriften, Steuerdumping oder die Erhebung diskriminierender Gebühren für die Nutzung von Hinterlandanbindungen in Häfen außerhalb der Europäischen Union können den fairen Wettbewerb verzerren und die Entwicklungschancen für die deutschen Seehäfen gefährden.

Deutschland muss sich insbesondere im Asienverkehr und mit Blick auf die osteuropäischen Märkte auf stärkere Konkurrenz durch die südeuropäischen und Schwarzmeerhäfen einstellen. Hinsichtlich der westeuropäischen Märkte wird weiterhin hoher Wettbewerbsdruck durch die Westhäfen bestehen. Gleichzeitig sind die so genannten ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) für die deutsche Volkswirtschaft entlang der Rheinschiene von hoher Bedeutung. Die Schwarzmeerhäfen und die südeuropäischen Häfen gewinnen für den Im- und Export im süddeutschen Raum an Einfluss.

Umschlagunternehmen, die für die Finanzierung der Suprastrukturen in den Häfen verantwortlich sind, könnten durch große internationale Betreiber von Container-terminals aufgekauft werden. Deren Kapitalausstattung übersteigt oftmals die finanziellen Möglichkeiten deutscher Hafenbetreiber, so dass stärkere Abhängigkeiten von global agierenden Unternehmen entstehen. Strategische Entscheidungen dieser Konzerne könnten die Leistungsfähigkeit der deutschen Häfen verändern. Gleichzeitig bieten sich für die deutschen Hafen- und Logistikunternehmen jedoch auch Chancen durch eigene Investitionen in ausländischen Gütermärkten verstärkt Fuß zu fassen.

Die zunehmende Konzentration der Reeder auf einzelne Häfen kann zu einer Schwächung des Hafenstandortes Deutschland führen, zum Beispiel wenn die gesamte Breite des vorhandenen Leistungsspektrums nicht mehr abgefragt wird. Auf Dauer kann die Konzentration zu einer Verringerung des Leistungsspektrums auch in jenen Häfen führen, die die Funktion zentraler Hubs erfüllen.

Beschreibung der Maßnahmen

  • Der Bund wirkt in den einschlägigen internationalen Organisationen aktiv auf faire und einheitliche Wettbewerbsbedingungen (level-playing-field) hin.
  • Der Bund wird nach Verabschiedung der Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes von dem besonderen Verfahren zur Prüfung ausländischer Investitionen in Deutschland Gebrauch machen und beabsichtigte Übernahmen von Hafeneinrichtungen durch Investoren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone unter Berücksichtigung von nationalen Sicherheitsinteressen prüfen.

Auswirkungen

Einheitliche Wettbewerbsbedingungen (level-playing-field) führen dazu, dass sich die Innovations- und Rationalisierungspotenziale entfalten können.

Investitionen internationaler Betreiber von Containerterminals in deutsche Umschlagsunternehmen sind grundsätzlich zu begrüßen, denn sie erweitern die Kapitalausstattung der deutschen Unternehmen. Dessen ungeachtet ist eine Überprüfung der Folgen von Übernahmen und ggf. Intervention entsprechend dem Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes notwendig, wenn die öffentliche Ordnung und die Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dies erfordern.

Verantwortung

Die Schaffung einheitlicher internationaler Wettbewerbsbedingungen und die Prüfung der Folgen von Übernahmen obliegen dem Bund.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahmen sind haushaltsneutral.

EU-Relevanz

Die Maßnahmen stehen im Einklang mit der EU-Wettbewerbspolitik.

Umsetzungszeitraum

Mittelfristige Aufgaben.

Fussnoten


IV. Maßnahmen 2. Wettbewerbsfähigkeit der Häfen verbessern | Inhaltsverzeichnis | 2.2 Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene unter Ausnutzung nationaler Handlungsspielräume beseitigen