2.4 Energiebesteuerung für die Umschlagunternehmen vereinheitlichen

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Mit der Senkung der Mineralölbesteuerung für die Umschlagsunternehmen in den Seehäfen hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union unternommen. Durch die Übernahme gleichgerichteter Funktionen aus den Seehäfen durch die Binnenhäfen entsteht ein zunehmender Wettbewerb. Unterschiedliche Besteuerung der Umschlagunternehmen in den See- und Binnenhäfen kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Beschreibung der Maßnahme

Der Bund wird prüfen, ob die unterschiedliche Energiebesteuerung der Umschlagunternehmen in den See- und Binnenhäfen eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Gegebenenfalls wird der Bund die Energiebesteuerung der Umschlagsunternehmen in den See- und Binnenhäfen vereinheitlichen.

Auswirkung

Beseitigung von möglichen Wettbewerbsverzerrungen.

Verantwortung

Für die Prüfung der Energiebesteuerung ist das BMVBS zuständig.

Haushaltsrelevanz

Die Prüfung wird durch den BMVBS-Haushalt finanziert. Die mögliche Vereinheitlichung der Energiebesteuerung der Umschlagunternehmen in den See- und Binnenhäfen kann den Bundeshaushalt belasten.

EU-Relevanz

Die mögliche Vereinheitlichung der Energiebesteuerung steht im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht.

Umsetzungszeitraum

Die Prüfung der Energiebesteuerung soll 2009 abgeschlossen werden.

Fussnoten


2.3 Schrankenlosen Europäischen Seeverkehrsraum schaffen | Inhaltsverzeichnis | 2.5 Optimierung und Flexibilisierung der Zollverfahren