4.1 Schadstoff- und Treibhausgasemissionen in den Häfen und auf den Wasserwegen reduzieren, Ökosysteme erhalten

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Gemessen an der Transportleistung ist die Schifffahrt ein vergleichsweise umweltfreundlicher und effizienter Verkehrsträger. Zunehmender Schiffsverkehr und Umschlagswachstum in den Häfen führen jedoch zu zusätzlichen Belastungen der Gewässer mit Schadstoffen sowie der Luft durch Staub und Abgase der auch in den Häfen laufenden Schiffsmaschinen. Im Ballastwasser von Schiffen mitgeführte und durch Ballastwasseraustausch freigesetzte fremde Arten von Lebewesen gefährden zunehmend Ökosysteme und verursachen auch wirtschaftliche Schäden.

Der mit dem wachsenden Schiffsverkehr einhergehenden Zunahme von Emissionen und Treibhausgasen soll durch eine Integration der internationalen Seeschifffahrt in den Emissionshandel und eine Weiterentwicklung der Grenzwerte im Schiffsverkehr entgegengewirkt werden. Weitergehende Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung sowohl des Zustandes des Wassers wie auch der Luftqualität in den Häfen bei. Hierzu gehören zum Beispiel die Versorgung der Schiffe während ihrer Liegezeit mit elektrischer und gegebenenfalls Wärmeenergie. Entsprechende Arbeiten, wie Normung der Schnittstellen, sind international unter deutscher Beteiligung in Gang gesetzt worden.

Darüber hinaus sind Verbesserungen in den bestehenden internationalen Regelwerken erforderlich. Die Überarbeitung der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens bei der IMO wurde 2008 erfolgreich abgeschlossen. Deutschland hat mit diesen Arbeiten erreicht, dass die Abgase der Schiffe erheblich sauberer werden. Im Vordergrund steht dabei der Umstieg von mit hohen Schwefel- und auch mit Schwermetallanteilen versehenem Schweröl als Schiffstreibstoff, zu saubereren und nur mit geringen Schwefelanteilen belasteten Destillaten.

Die Richtlinie 2005/33/EG schreibt außerdem vor, dass ab dem 1. Januar 2010 Schiffe während der Liegezeit in Häfen nur Treibstoff mit einem Höchstschwefelgehalt von 0,1% verwenden dürfen. Im Rahmen weiterer anstehender Arbeiten auf internationaler Ebene mit dem Ziel der Reduzierung negativer Umwelteinflüsse durch die Schifffahrt ist mit steigenden Anforderungen an Auffanganlagen in Häfen zu rechnen.

Beschreibung der Maßnahmen

Der Bund

  • hat sich im Baltic Sea Action Plan mit den anderen Ostseeanrainern politisch verpflichtet, das Ballastwasserübereinkommen bis 2010, spätestens 2013 zu ratifizieren.
  • wird sich weiterhin für möglichst internationale und verbindliche Verschärfungen der Grenzwerte bei den Schiffstreibstoffen, den Schiffsabgasen und den Einleitungen der Schiffe einsetzen.
  • wird bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation darauf drängen, die Umsetzung der bestehenden Übereinkommen zum Schutz der maritimen Umwelt zu evaluieren, um weiteren Handlungsbedarf zu erkennen.
  • wird für die Einrichtung weiterer SECAs weltweit eintreten, um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Häfen zu minimieren und die Umweltfreundlichkeit der Seeschifffahrt weiter zu verbessern.
  • erwartet von den Ländern und Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für Schiffe in den Häfen und anderen Liegeplätzen zu prüfen und gegebenenfalls einzuführen.
  • erwartet von den Ländern, dass sie insbesondere prüfen, wo Einrichtungen zur Landstromversorgung wirtschaftlich sinnvoll sind und gegebenenfalls installiert werden sollten.
  • wird prüfen, ob aufkommensneutrale emissionsabhängige Abgabesysteme geeignet sind, die Schadstoffemission von Schiffen in den Häfen zu reduzieren.
  • erwartet von den Häfen, dass sie eine pro-aktive Umweltschutzpolitik betreiben und Umweltstrategien in den jeweiligen Häfen einführen und dabei mögliche Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen.
  • wird gemeinsam mit den Ländern im Zuge der Anpassungsstrategie einen Aktionsplan für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels erarbeiten und kann sich dabei auf Arbeiten, die im Forschungsprojekt KLIWAS durchgeführt werden, stützen.
  • setzt sich für möglichst globale Lösungen ein, die einzelne Häfen oder Hafenregionen nicht benachteiligen.

Auswirkungen

Durch die internationale und verbindliche Verschärfung der Grenzwerte sowie die Ratifizierung und Umsetzung der noch fehlenden internationalen Übereinkommen wird die Situation in den Häfen in Bezug auf die Gewässergüte verbessert. Wie im Luft- oder Straßenverkehr können aufkommensneutrale emissionsabhängige Steuer- oder Abgabensysteme Anreize zur Reduzierung umweltschädlicher Emissionen schaffen. Die Häfen sollen selbst aktiver werden, um die vom Umschlag und der Weiterverarbeitung ausgehenden Emissionen zu verringern. Sie müssen pro-aktiv daran arbeiten, dass sie nicht nur alle gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt beachten, sondern auch Maßnahmen erwägen, die die Emissionen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus verringern und mögliche Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen.

Sinnvoll ist die Benennung eines Umweltbeauftragten, der über die erforderlichen Steuerungsinstrumente verfügt, um eine hafenweite koordinierte Strategie zur Verbesserung des Umweltschutzes zu entwickeln und umzusetzen. Außerdem sollten Systeme zur kontinuierlichen Beobachtung und Weiterentwicklung (Monitoring) der Umweltschutzpolitik der Häfen etabliert und ein jährlicher Umweltbericht veröffentlicht werden.

Ein Aktionsplan zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels wird der Logistikwirtschaft und den Häfen helfen, frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren und damit verbundene Kosten einzusparen.

Verantwortung

Für die internationalen Übereinkommen und nationale Implementation ist das BMVBS verantwortlich. Die Verbesserung der Versorgungseinrichtungen obliegt den Ländern und der Hafenwirtschaft. Pro-aktive Umweltschutzpolitik in den Häfen muss durch die Hafenwirtschaft durchgeführt werden.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahmen sind überwiegend haushaltsneutral. Die Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommen wird aus dem Haushalt des BMVBS finanziert.

EU-Relevanz

Die Maßnahmen stehen im Einklang mit der Meeres- und Hafenpolitik der EU.

Umsetzungszeitraum

Langfristige Aufgaben.

Fussnoten


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