4.4 Flächennutzung/-verbrauch in den Häfen optimieren

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Ausgangslage

Häfen benötigen zusätzliche Flächen an der Küste. Die zur Bewältigung des Umschlagswachstums erforderliche Kapazitätserweiterung der Häfen in der Fläche und in den seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen kann zunehmende Konflikte mit den Anwohnern und der Tourismuswirtschaft hervorrufen.

Die räumliche Nähe zu Wohngebieten setzt den Möglichkeiten der Häfen zur Anpassung der Kapazitäten sowie zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben Grenzen. Wo Hafen- oder angrenzende Gebiete für Wohnbebauung genutzt werden, ist das Entwicklungspotenzial für die Häfen auf Dauer verringert.

Gleichzeitig können die aus ökonomischen Überlegungen heraus angestrebte Flächenerweiterung der Häfen sowie der Ausbau der Zufahrten zu Konflikten mit den Erfordernissen des Naturschutzes führen. Interessengruppen beklagen außerdem Rechtsunsicherheit vor allem in Bezug auf die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie.

Beschreibung der Maßnahmen

Der Bund

  • erwartet von der Hafenwirtschaft, dass beim Hafenausbau alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Belastung der Bevölkerung und der Umwelt ergriffen werden.
  • setzt sich dafür ein, dass ein fairer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen beim Ausbau der Häfen und Zufahrten stattfindet, der die Entwicklungschancen der Häfen auf der einen Seite und die Umwelt- und Naturschutzbelange auf der anderen Seite miteinander in Einklang bringt.
  • erwartet von den Ländern und Kommunen, dass sie bei der Raumplanung von Hafen- bzw. hafennahen Flächen den zukünftigen Raumbedarf der Häfen ebenso berücksichtigen, wie Umwelt-, Klima- und Sozialbelange.
  • erwartet von den Ländern, dass sie die Entwicklungspotenziale der Häfen bei einer Ausweisung von geschützten Flächen unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben im besonderen Maße berücksichtigen.
  • setzt sich auf europäischer Ebene für Rechtssicherheit und eindeutige Auslegung der europäischen Umweltgesetzgebung ein. Er unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission, Leitlinien für die Anwendung der europäischen Umweltgesetzgebung zu verfassen.

Auswirkungen

Die Maßnahmen gewährleisten, dass beim Ausbau der Häfen und der Zufahrten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Umweltbelastung auf das unvermeidliche Maß beschränkt werden. Die Interessen der Anwohner und des Tourismus sowie der Natur- und Umweltschutz werden bei Ausbaumaßnahmen berücksichtigt. Belastungen der Bevölkerung werden auf das mit Blick auf den Güterumschlag und den Güterverkehr unvermeidliche Maß beschränkt.

Durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen für logistische bzw. logistikaffine Nutzungen können die Häfen ihr Entwicklungspotenzial auch als Gewerbestandorte ausschöpfen. Wenn der betreffende Hafen wirtschaftliches Entwicklungspotenzial aufweist, werden entsprechende hafennahe Flächen vorgehalten. Leitlinien über die Anwendung der einschlägigen gemeinschaftlichen Umweltvorschriften beim Ausbau von Häfen können mehr Hinweise zur Auslegung der Vorschriften liefern und sachgerechte Bauplanungen erleichtern.

Verantwortung

Länder und Hafenwirtschaft sind für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Maßnahmen zur Vermeidung von Belastungen der Bevölkerung durch die Ausbaumaßnahmen zuständig. Die Kommunen sollen die Hafeninteressen bei der Umwidmung von Flächen stärker berücksichtigen. BMVBS und BMU müssen auf Rechtsklarheit hinarbeiten und für fairen Ausgleich der ökonomischen und ökologischen Interessen sorgen.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahmen sind haushaltsneutral

EU-Relevanz

Die Maßnahmen stehen im Einklang mit der EU-Verkehrs und –Umweltpolitik.

Umsetzungszeitraum

Die Leitlinien der EU werden 2009 erwartet.

Fussnoten


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