Berufskraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Mai 2008, 13:13 Uhr

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKV) ist ein annerkannter Ausbildungsberuf.

Voraussetzungen

Die Tauglichkeitsuntersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis muss bestanden werden. Um den Beruf zu erlernen haben die Auszubildenden keine schulischen oder beruflichen Voraussetzungen zu erfüllen. Allerdings erleichtert ein Haupt- oder Realschulabschluss den Einstieg erheblich.

Mindestalter

Um die Ausbildung beginnen zu können beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Das Mindestalter zum führen von Kraftfahrzeugen im Gewerblichen Verkehr ist in §2 BKrFQG festgelegt. Absatz 1 gilt für den Güterverkehr während Absatz 2 für Fahrer im Personenverkehr gilt. In Absatz 6 ist eine Ausnahme für Auszubildende festgelegt.

Ausbildung

Die Ausbildung zum BKF dauert 3 Jahre und ist als duale Ausbildung angelegt. Sie findet in Speditions- oder Busunternehmen sowie begleitend in der Berufsschule als Blockunterricht statt.

Arbeitsgebiete

Weiterbildung

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